HWC - AGB - HWC - Henryk Willms Cycles - Motorcycle Manufacturer , Custombikes , Service and more

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HWC - AGB

Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen inklusive Regelung zum Fernabsatz ( HWC Online Warenkorb )                                                                                                                                               Stand 31.12.2017
      
1. Anwendung
Diese Bedingungen finden unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers bzw. und des Kunden und vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen von uns Anwendung.
Auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen, binden uns die Geschäftsbedingungen des Besteller und anderer Kunden nicht.
2. Angebot, Bestellung, Leistung
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen, Leistung, Lieferung und mündliche Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich, fernschriftlich oder formularmäßig bestätigen oder ihnen durch Übersendung von Ware oder Lieferung von Leistung und der Rechnung entsprechen.
3. Berechnung, Preise
Es gelten unsere Angebotspreise. Sofern keine besonderen Preise vereinbart wurden, stellen wir die Preise gemäß unserer am Lieferungstag gültigen Preislistierung in Rechnung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und wenn erforderlich der Verpackungs- und Versandkosten.
4. Beschaffenheit und Lieferung, Gefahrübergang
Die Lieferung unseres Angebotes an Ware oder Leistungen, erfolgt nach Maßgabe unserer Leistungs- und oder Warenbeschreibung bzw. der vereinbarten Beschaffenheiten. Eigenschaften der Leistungen und der Ware, die der Kunde bzw. Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen oder denen unserer Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung der Waren und Leistungen, oder auf Grund eines Handelsbrauchs erwarten kann, gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie ausdrücklich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung wiedergegeben sind. Garantien sind nur dann verbindlich für uns, wenn wir sie in einem Angebot oder Auftragsbestätigung als solche bezeichnet haben und dort auch unsere Verpflichtungen aus der Garantie im Einzelnen festgehalten sind.
Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich als verbindlichbezeichnet worden. Vereinbarte Fertigstellungs- und bzw. Liefertermine beziehen sich auf den Eingang der Ware bzw. der verwendeten Ware. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Die darüber erteilten Rechnungen sind unabhängig von der Gesamtlieferung zahlbar. Bei Warenbestellungen, sind Versandart und Versandweg von uns gewählt. Wir werden uns nach Möglichkeit bemühen, Wünsche des Bestellers bzw. des Kunden zu berücksichtigen, hierdurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Bestellers bzw. Kunden. Bei schuldhafter Überschreitung der Lieferfrist von Ware und oder Leistungen, kann der Besteller bzw. Kunde nach wiederholtem mindestens 2 maligen fruchtlosem Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist verlangen, vom Vertrag zurück zu treten.
(siehe Haftungsbeschr.). Diese Rechte entfallen, sofern der Besteller bzw. Kunde die verspätet gelieferte Ware und oder Leistung annimmt.
Bei Bestellungen geht die Gefahr spätestens mit der Absendung der Ware bzw. deren Übergabe an die den Transport ausführende Person auf den Besteller über.
5. Sonderanfertigungen, Um-und Aufbauten, Lieferung, Leistung
Bestellt ein Käufer eine Lieferung oder Leistung, in Form handwerkliche Anfertigung, Sonderanfertigung, Um- oder Aufbauten, Spezialanfertigungen von Ersatzteilen, Zubehör welches von Dritten bearbeitet oder hergestellt wird und zur Leistung in Bezug steht, benötigt werden oder gewünscht sind und oder Fahrzeugen und deren Sonderanfertigungen, sei es durch HWC oder einem Zulieferer. So kann er auf die Dauer der Leistung, der Lieferung und deren Fristerfüllung, keine rechtlichen Ansprüche gegenüber dem Erbringer ( HWC Henryk Willms ) geltend machen. Lieferfristen bedürfen ausschliesslich der Schriftform und müssen von beiden Parteien anerkannt werden. Diese Lieferfristen unterliegen aber selbst dann, dem Absatz 6 Höhere Gewalt.
6. Höhere Gewalt
Unvorhergesehene Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Ausfälle von Vor- und oder Zulieferanten, fehlende oder erkrankte Mitarbeiter, Energie- oder Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen sowie Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen und andere Fälle höherer Gewalt befreien auf die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung die davon betroffene Partei von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. Abnahme, wenn sie die Störung nicht zu vertreten hat. Wird hierdurch die Lieferung bzw. Abnahme um mehr als 1 Monat verzögert, so ist jede der Parteien unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, hinsichtlich der von der Liefer- bzw. Abnahmestörung betroffenen Leistung und oder Menge vom Vertrag zurückzutreten, sofern ausdrücklich ein Liefertermin schriftlich vereinbart wurde. Tritt während der Erbringung einer Leistung, der Termin durch genannte Umstände in Gefahr, so kann der Besteller bzw. Empfänger dieser Leistung, nicht von der bestellten Leistung  und oder auch von der Ware welche zur Erfüllung der Leistung benötigt und bestellt wurde, zurücktreten und darüber hinaus den Lieferanten dafür haftbar machen und oder Schadensersatz verlangen.
7. Zahlungskonditionen
Soweit keine besondere Vereinbarung besteht, sind unsere Rechnungen sofort fällig und nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Kürzungen für Bankspesen, Porto etc. werden nicht anerkannt. Wechsel nehmen wir nur dann in Zahlung, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Wechseldiskont und Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers bzw. Kunden. Bei Zahlung durch Scheck haftet der Aussteller für einen etwaigen Sachverlust auf dem Übermittlungsweg.
Grundsätzlich gelten folgend aufgeführte Zahlkonditionen: Vorabüberweisung oder Pay Pal Zahlungsdienst .
8. Regelung zum Fernabsatz
Ausgeschlossen vom Widerruf und Rückgaberecht: Sitzbankplatten ! Dieses Material wird erst bei Bestellung geschnitten und dann versendet. Auch bei Lieferungsannahmeverweigerung und oder auch Rücksendung erfolgt keine Geldrückgabe !
Grundsätzlich gilt. Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich nur Nacherfüllung verlangen. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen, wenn die Nacherfüllung fehl schlägt oder der Verkäufer die Ersatzlieferung verweigert oder nicht innerhalb angemessener Frist erbringt. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Gewährleistungsansprüche verjähren nach 2 Jahren ab dem Zeitpunkt der Ablieferung der Kaufsache, Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer nicht binnen zwei Wochen seit Übergabe schriftlich rügt. Entsprechend dem Fernabsatzgesetz räumen wir unseren Kunden ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB ein. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tage des Eingangs der Ware beim Empfänger bzw. bei Teillieferung mit dem Eingang der ersten Lieferung beim Empfänger. Der Widerruf bedarf keiner Begründung, zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die Adresse des Verkäufers. Rücksendungen werden nur frei gesendet angenommen. Transportkosten des Rücksenders werden nur laut Widerruf übernommen  (siehe Widerrufsbelehrung). Transportkosten welche HWC beim ursprünglichen Kauf und Erstversendung der Ware dem Käufer berechnete, werden in voller Höhe zurückerstattet. Sollte der Käufer von seinem Rückgaberecht gebrauch machen, und eine Versendungsart verwenden, welche der Sendung in Größe, Wert, erhöhte Zustellaufwendungen ect. nicht entspricht, wird desweiteren auch dafür kein Ersatz geleistet.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Henryk Willms - HWC. Wir halten uns vor, bei größeren Bestellungen und oder Leistungsaufträgen, eine entsprechende Anzahlung zu verlangen, diese Regelung bedarf der Absprache. Die Bestellung wird nach Eingang der Anzahlung bearbeitet.
10. Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers. Die Gerichtsstandsregelung gilt auch dann, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
11. Haftungsausschuss
HWC hat die Informationen für die angebotenen Produkte nach bestem Wissen zusammengestellt. HWC haftet nicht für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der den Produkten beigefügten Informationen. Darüber hinaus haftet HWC nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der angebotenen Produkte sowie für Schäden die bei der Verwendung oder der Verarbeitung der angebotenen Produkten, selbst im guten Glauben, entstanden sind.
12.Falls einzelne Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam seien oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

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